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75% Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge ab Juli 2025: So profitieren Sie doppelt mit der eVebaBox

Unternehmen können rückwirkend zum 30. Juni 2025 neue batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) mit 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben. Das entsprechende Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet und hat am 11. Juli 2025 auch die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Die Regelung ist damit offiziell in Kraft. Jetzt ist ein sehr guter Zeitpunkt, um Investitionen in Elektromobilität konkret zu planen. Vor allem in Kombination mit der eVebaBox, einer sofort verfügbaren und flexiblen Kühlbox für E-Nutzfahrzeuge.

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