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Neue Tachografenpflicht ab Juli 2026: Worauf sich Transportunternehmen vorbereiten müssen

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine neue EU-Verordnung zur Tachografenpflicht im gewerblichen Güterverkehr in Kraft. Die Grenze für die Nutzungspflicht eines Tachografen wird von bisher 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht auf 2.500 Kilogramm gesenkt. Diese Änderung betrifft vor allem Unternehmen, die mit mittelgroßen Fahrzeugen wie Kofferfahrzeug oder zum Beispiel einem Mercedes Benz Sprinter international unterwegs sind.

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